Am 2. Juni 2023 hat der Bundesrat eine Revision der Verordnung über Internet-Domains (VID) verabschiedet, um die Voraussetzungen für die Vergabe von Swiss-Domains für Privatleute zu regeln. Diese Neuregelung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 in Kraft treten. Um eine Swiss-Domain zu erhalten, muss eine natürliche Person bestimmte Bedingungen erfüllen. Die beantragte Bezeichnung muss grundsätzlich mindestens einen der offiziellen Nachnamen oder einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Nachnamen enthalten.
Die Öffnung der Swiss-Domain für Privatpersonen bietet eine Reihe von Vorteilen:
Am 2. Juni 2023 hat der Bundesrat eine Revision der Verordnung über Internet-Domains (VID) verabschiedet, um die Voraussetzungen für die Vergabe von Swiss-Domains für Privatleute zu regeln. Diese Neuregelung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 in Kraft treten. Um eine Swiss-Domain zu erhalten, muss eine natürliche Person bestimmte Bedingungen erfüllen. Die beantragte Bezeichnung muss grundsätzlich mindestens einen der offiziellen Nachnamen oder einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Nachnamen enthalten.
Die Öffnung der Swiss-Domain für Privatpersonen bietet eine Reihe von Vorteilen:
Schweizer Identität und Glaubwürdigkeit: Durch die Verwendung einer .swiss-Domain können Privatpersonen ihre Verbundenheit zur Schweiz und ihre schweizerische Identität betonen. Eine Swiss-Domain vermittelt eine starke Vertrauenswürdigkeit und Glaubwürdigkeit, da sie an strikte Vergaberegeln gebunden ist und nur von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder Schweizer Staatsbürgerschaft registriert werden kann.
Die Notwendigkeit, die Sozialversicherungsnummer (OASI/AHV/AVS) und die Adresse im Rahmen des Registrierungsprozesses anzugeben, erhöht die Sicherheit und Authentizität der Domain. Dies trägt zum Vertrauen der Nutzer bei und stärkt das Ansehen der Swiss-Domains als seriöse und verlässliche Online-Präsenz.
Lokale und regionale Verankerung: Die Verwendung einer Swiss-Domain ermöglicht es Privatpersonen, ihre lokale oder regionale Verankerung in der Schweiz zu unterstreichen. Dies ist insbesondere für Einzelpersonen und Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag von Vorteil, da sie dadurch ihre Nähe zur Zielgruppe verdeutlichen können.
Schutz des Markenimages: Die Registrierung einer Swiss-Domain bietet Schutz vor Misspauch und Markenpiraterie. Indem Privatpersonen ihre eigenen Namen oder Nachnamen als .swiss-Domain registrieren, können sie verhindern, dass Dritte ihre Identität oder Reputation im Internet ausnutzen.
Förderung der Privatsphäre: Die Verwendung einer Swiss-Domain bietet Privatpersonen eine zusätzliche Ebene des Datenschutzes und der Privatsphäre. Durch die Registrierung einer Swiss-Domain können sie ihre persönlichen Informationen und Daten besser kontrollieren und sicherstellen, dass diese nicht misspaucht werden.
Möglichkeiten für Vereine und wohltätige Zwecke: Im Ausland lebende Schweizer Staatsangehörige haben die Möglichkeit, eine Swiss-Domain für private oder wohltätige Zwecke oder Vereinszwecke zu nutzen. Dies eröffnet neue Möglichkeiten, um sich mit anderen Schweizer Expats zu vernetzen oder wohltätige Projekte zu unterstützen.
Um alle Chancen zu wahren, ist es ratsam, die gewünschten Swiss-Domains so schnell wie möglich vorzuregistrieren.
Für jeden ist es wichtig im Internet gefunden zu werden. Sicherlich kennen viele Marktteilnehmer viele der sie interessierende Firmen-Namen. Firmen können in der Allgemeinen Öffnung auch andere Namen als Firmennamen registrieren lassen. Die neue Phase ist also durchaus anders als die Sunrise Period: Eine Firma kann jetzt einen Produktnamen registrieren lassen, auch wenn es keine Marke dafür gibt.
Für Firmen ist nach wie vor die Voraussetzung der Beantragung einer Swiss-Domain ein Geschäftssitz in der Schweiz. Die Registrierungsstelle prüft jede Bewerbung und behält sich Ablehnungen vor. Für abgelehnte Bewerbungen entstehen den Interessenten keine Kosten.
Die Registrierungsstelle hat einige Ausführungen zu den allgemeinen oder generischen Namen gemacht:
"Bezeichnungen mit generischem Charakter, die nicht von besonderem Interesse für die ganze oder einen Teil der schweizerischen Community sind, werden grundsätzlich nicht als .swiss-Domain-Namen zugeteilt. Marken und Firmennamen, die einer generischen Bezeichnung entsprechen und nicht von besonderem Interesse sind, können trotzdem den Inhaberinnen und Inhabern von Kennzeichenrechten zugeteilt werden, sofern diese Zuteilung nicht zu Verwechslungen, die einem Dritten schaden könnten, oder zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil im Internet führt."
Das Bundesamt für Kommunikation verdeutlicht, daß darüber hinaus nicht einzelne Firmen generische Domains registrieren dürfen:
"Ab dem 11. Januar können ausserdem generische Adressen, die eine ganze Branche betreffen, beantragt werden. Für ein sogenanntes Namenszuteilungsmandat kann ein Dachverband oder eine Vertretung eines Berufsstandes oder Tätigkeitssektors beim BAKOM eine Bewerbung für einen generischen Domainnamen wie hotel.swiss oder watch.swiss einreichen. Die Bewerbenden müssen die Adresse anschliessend in den Dienst der gesamten betroffenen Gemeinschaft stellen."
Den Zusammenhang zwischen einem besseren Ranking in Suchmaschinen und den Neuen Top-Level-Domains hat eine Studie
von Searchmetrics für die Berlin-Domains bereits erwiesen. Webseiten mit Berlin-Domains sind bei regionalen Suchanfragen in
Google häufig besser platziert als Webseiten mit .de-Domains und .com-Domains. Das Ergebnis der Searchmetric-Studie lässt
sich wie folgt zusammenfassen:
"Bei 42% der Suchanfragen ranken .berlin-Domains lokal besser."
Eine weitere Studie von Total Websites in Houston zeigt, dass die Ergebnisse der Searchmetrics-Studie prinzipiell auf alle Neuen
Top-Level-Domains übertragbar sind, also auch auf die neuen Swiss-Domains und Zuerich-Domains . Total Websites stellt fest,
dass Google die Domainendungen der Neuen Top-Level-Domains als wichtiges Kriterium für die Bewertung einer Domain
heranzieht und kommt daher zu folgendem Schluss:
"Es ist klar, dass die Neuen Top-Level-Domains das Ranking in Suchmaschinen verbessern."
Ein Eigennamen wie z.B. Ihr Firmenname kostet unter den Swiss-Domains 199 EUR/Jahr. Ein allgemeiner Begriff kostet im ersten Jahr 3990 EUR, in den Folgejahren 459 EUR. Die Voraussetzung der Beantragung ist ein Geschäftssitz in der Schweiz.
Die Registrierungsstelle prüft jede Bewerbung und behält sich Ablehnungen vor. Für abgelehnte Bewerbungen entstehen den Interessenten keine Kosten.
Mehr zu den Swiss-Domains auf Video:
Wir bieten mehrere hundert Neue Top Level Domains zur Vor-Registrierung an. Falls Sie Ihre Domains nicht finden, können Sie die wichtigsten Neuen Top Level Domains über die Webseite Neue Top Level Domains und die größere Alphabetische Liste der Neuen Top Level Domains suchen. Sie können aber auch zum Suchen unsere Suchmaschine benützen.