von Florian
Huber, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
Beachten Sie bei der Registrierung von Domain-Namen unbedingt die Sieben Goldenen Domain-Regeln!
Was Sie bei der Registrierung von Domains unbedingt beachten sollten, um juristische Schwierigkeiten zu vermeiden!
Sie möchten einen Domain-Namen registrieren? Halt! Da draußen ist ein (juristisches) Schlachtfeld!
Mit der zunehmenden Knappheit "guter" Domains und der steigenden wirtschaftlichen Bedeutung von Domains nehmen juristische Streitigkeiten über Domains stark zu.
Gleichzeitig fordern sog. Discount-Provider mit Pfennig-Preisen unverhohlen dazu auf, massenweise Domain-Namen zu registrieren und zu horten.
Bitte bedenken Sie: Bei juristischen Konflikten in Zusammenhang mit Domains sind Streitwerte um DM 100.000 keine Seltenheit. Wenn Sie dann einen Rechtsstreit in der letzten Instanz verlieren, müssen Sie Kosten von mehreren zehntausend DM (!) tragen.
Selbst eine einfache wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen Anwalt kann schnell mit DM 1.000 zu Buche schlagen.
Wollen Sie dies wirklich riskieren? Nein!
Beachten Sie deshalb die Sieben Goldenen Domain-Regeln:
Regel 1: keine Marken, keine Namen von Unternehmen |
Der wohl häufigste Fehler ist das Registrieren von fremden Marken und Unternehmensnamen.
Registrieren Sie keinen Domain-Namen, der einer geschützten Marke entspricht, also z.B. bigmac.com oder milka.de. Lassen die Finger auch von Unternehmens-Namen wie karstadt-ag.de, mercerdes.com oder krupp.de.
Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst zufällig "Mercedes Schmidt" oder "Stefan Krupp" heißen sollten. Die Rechtsprechung räumt hier im Regelfall dem (bekannten) Unternehmen ein vorrangiges Recht an dem Domain-Namen ein.
Problematisch sind auch Wortkombinationen, wie z.B. porsche-fanclub.de, microsoft-hasser.de, i-love-milka.com oder nivea-online.net.
Regel 2: keine Namen von Prominenten |
Sie sind ein Fan von Steffi Graf oder Michael Jackson? Und unter steffigraf.de soll nun eine Fansite über die berühmte Tennisspielerin entstehen? Hier ist ebenfalls Zurückhaltung geboten. Auch der private Vor- und Nachname genießt namensrechtlichen Schutz.
Übrigens: Selbst wenn Sie bloß Ihren ungeliebten Nachbarn ärgern wollen und sich seinen Namen als Domain unter den "Nagel reißen", stellt dies eine Verletzung des Namensrechts dar.
Regel 3: keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software |
Ähnlich wie Marken und Namen von Unternehmen und Personen sind auch sog. Werktitel geschützt. Gemeint sind damit Titel von Büchern, Zeitschriften, Filmen, TV-Sendungen und Software.
Da es praktisch eine unüberschaubare Anzahl an Werktiteln gibt, sind jedoch nur Titel mit einem hohen Bekanntheitsgrad geschützt. Also solche Titel, bei denen eine ernsthafte Verwechslungsgefahr anzunehmen ist.
Verzichten Sie somit auf bild-zeitung.de, wordperfect.com und starwars-online.net.
Regel 4: keine Städtenamen und KFZ-Kennzeichen |
Die Rechtsprechung zur Registrierung von Städtenamen durch Privatpersonen ist fast schon legendär. Erinnert sei nur an die Entscheidungen heidelberg.de, celle.de oder badwildbach.com.
Kurz: Registrieren Sie keine Namen von Städten und Gemeinden! Dieses Recht steht ausschließlich den jeweiligen Kommunen selbst zu. Dies gilt übrigens nicht nur für de-Domains, sondern auch für andere Top-Level-Domains, wie .com, .net, .org oder .at.
Also, Finger weg von berlin.com oder hannover.net!
Nach den Richtlinien des DE-NIC ist auch das Registrieren von KFZ-Kennzeichen unzulässig.
Regel 5: keine Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen |
Ebenfalls "gefährlich" sind alle Begriffe, hinter denen der Durchschnittsbürger gemeinhin die Websites von staatlichen Einrichtungen vermutet. Zu nennen sind hier etwa Domains wie zivildienst.de, bundesrechnungshof.de oder landgerichte.de
Also: Auch Vater Staat mischt im Domain-Spiel kräftig mit und geht hart gegen Inhaber von "nach Staat klingenden" Domains vor.
Regel 6: keine Tippfehler-Domains |
Seit einiger Zeit greift diese Unsitte auch in Deutschland um sich: Durch sog. Tippfehler-Domains (also z.B. intell.de statt intel.de, spigel.de statt spiegel.de) versuchen dubiose Website-Betreiber als Trittbrettfahrer, die Besucherzahlen auf ihrer Website zu erhöhen.
Verzichten Sie auf solche "Spielchen". Die Rechtsprechung greift auch hier mittlerweile hart durch und spricht den betroffenen Unternehmen entsprechende Unterlassungsansprüche zu. Des weiteren riskieren Sie im Einzelfall hohe Schadensersatzforderungen.
Also, streichen Sie yehoo.de und microsaft.com von Ihrer Wunschliste!
Regel 7: Handel nur mit "ungefährlichen" Domains |
Der Kauf und Verkauf von Domains ist aus juristischer Sicht grundsätzlich zulässig, solange dabei nicht Namens- oder Kennzeichnungsrechte Dritter oder sonstige Rechte verletzt werden.
Bieten Sie deshalb nur solche Domain-Namen zum Kauf an, die nicht gegen die Goldenen Domain-Regeln verstoßen.
Blickt man auf die Angebote der diversen Web-Auktionatoren (z.B. eBay, Ricardo) sieht man, wie häufig und eklatant gegen diesen Grundsatz verstoßen wird.
Lange Zeit herrschte bei deutschen Gerichten die (fragwürdige) Ansicht vor, dass der Handel mit Domains grundsätzlich unmoralisch und deshalb zu unterbinden sei. Doch auch in der deutschen Rechtsprechung setzt sich zunehmend die Auffassung durch, dass Domain-Namen ein normales Wirtschaftsgut sind.
Sie können Ihre Domains damit verkaufen, verpachten, versteigern und sogar verpfänden...
Für den Domain-Handel empfehlen wir des weiteren folgende Strategie:
Füllen Sie Ihre Website mit Inhalten, z.B. mit Buchtipps, Links, Werbebannern, Partner-Programmen, etc.
Aus Ihrer Website wird dann ein Unternehmen, welches Sie unproblematisch zum Kauf anbieten dürfen. Der Käufer Ihres Unternehmens erwirbt den Domain-Namen dann als Bestandteil Ihres Unternehmens und niemand wird daran Anstoß nehmen.
Ein entwickelte Website hat zudem den Vorteil, dass dafür im Regelfall ein höherer Preis erzielt werden kann als für den Domain-Namen alleine.
Ungefährliche Domain-Namen |
Gehen Sie bei der Registrierung einer eigenen Domain also wohlüberlegt vor.
Unproblematisch sind im Regelfall folgenden Domain-Namen:
der eigene Vor- und/oder Nachname, auch abgekürzt oder mit akademischem Grad (z.B. dr-mayer.com) oder Berufsbezeichnung (z.B. friseur-schmidt.de) |
|
der Name des eigenen Unternehmens, Vereins, Organisation (mit oder ohne Rechtsformzusatz, wie GmbH, e.V., AG, oHG, KG, e.G.) |
|
rein allgemein beschreibende Begriffe, wie wirtschaft-online.de, i-love-you.com oder liberal.de (beachten Sie hierbei aber die zur Zeit etwas unsichere Rechtslage aufgrund der sog. mitwohnzentrale.de- Entscheidung, siehe Archiv) |
|
frei erfundene Phantasienamen, wie z.B. xelo-top.de, uptixx.com, oder a9119a.de (achten Sie aber hierbei darauf, ob der vermeintlich neu erfundene Begriff nicht schon längst als Marke geschützt worden ist) |
Unsere Link-Tipps |
Weitere Websites von
Florian Huber:
alfred.de - Der eigene Name als Domain - Tipps & Tricks zur Registrierung des eigenen Namens als Domain (für Einsteiger) |
|
Mythen und Legenden aus der Welt der Domain-Namen - Populäre Irrtümer über Domains werden entlarvt. |
|
rick-formel.de Oder: Der Wert eines Domain-Namens - Bewertungsmodell für Domain-Namen (sog. RICK-Formel) |
|
Interview: Florian Huber im Interview mit "Dr.Web" |
Weitere Domain-Links:
Muster-Kaufvertrag für Domains (v. F. Huber) |
|
domshop.de - Handelsplattform für Domains (neu!) |
|
sedo.de - der einzigartige Metacrawler für für Domains, die zum Verkauf stehen |
Weitere Links finden Sie bei unseren Link-Tipps.
Unser Buch-Tipp |
Der Ratgeber Online-Recht enthält neben einem ausführlichen Kapitel zum Thema Domain-Recht auch Informationen über eCommerce-Recht, Urheberrecht und Datenschutz im Web. Er ist anschaulich und prägnant geschrieben und auch für Nicht-Juristen gut verständlich. Die Autoren geben zahlreiche Tipps, wie man juristische Fallstricke im Netz gekonnt umschifft. Das preiswerte Taschenbuch ist für jeden Webmaster zu empfehlen!
Sie können den Ratgeber versandkostenfrei bei unserem Partner Amazon.de bestellen. |
|
Weitere Buch-Tipps finden Sie im Bookshop. |
© 1999, 2000 by Florian Huber, Eibenweg 2, D-82319 Starnberg