Schnelle Anmeldung Ihrer Marken beim Benelux Markenamt
Manchmal benötigt ein Unternehmen sofort einen Schutz für das geistige Eigentum des Unternehmens. Die meisten Markenämter arbeiten nach dem Prinzip, daß
man eine Marke anmelden kann und daß dann eine Einspruchsfrist von mehreren Monaten beginnt. Solange die Marke nur angemeldet und nicht registriert ist, bietet sie keinen Schutz.
Das Markenamt der Benelux-Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg arbeitet anders: Man kann die Marke sofort registrieren. Sie bietet sofort Schutz.
Die Einspruchsfrist beginnt nach der Registrierung.
Für Unternehmen, die sofort eine Marke benötigen, ist dieser Ansatz sehr günstig. Aber es kommt noch besser: Es gibt einen Turbo-Service, bei dem die
Markenregistrierung nur wenige Tage dauert. Dieser Service ist allerdings etwas teurer.
Die Markeneintragung erfolgt für 10 Jahre. Die meisten anderen Markenämter nehmen eine ähnliche Gebühr für ein Jahr, die das Benelux Markenamt für zehn Jahre nimmt.
Wir werden Ihren Markenwunsch sorgfältig bearbeiten und bei dem Benelux Markenamt einreichen. Sollte die Marke abgelehnt werden, können die genannten Gebühren nicht zurückgezahlt werden.
Es ist uns allerdings bisher nie passiert, daß eine von uns eingereichte Marke abgelehnt wurde.